Unterstützung von Auslandsaufenthalten

Die Barbara-Wengeler-Stiftung möchte den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Forschung auf den Gebieten der Vernetzung und des Austauschs zwischen Philosophie einerseits und den Neurowissenschaften und/oder der Kognitionswissenschaft und/oder der Künstlichen Intelligenz andererseits fördern, auch durch die finanzielle Förderung von Auslandsaufenthalten.

Formale Voraussetzungen für die Bewerbung

  • ein zügig durchgeführtes Studium
  • Höchstalter von 30 Jahren, in begründeten Fällen von 33 Jahren am Ende der Förderung
  • ein weit überdurchschnittlicher Studienabschluss

Bewerbungsunterlagen

  • ein ausformulierter Lebenslauf mit zusätzlicher tabellarischer Übersicht
  • ein Exposé des mit dem Auslandsaufenthalt verfolgten Vorhabens mit Angaben zum geplanten zeitlichen Ablauf
  • eine Schätzung der zu erwartenden Kosten mit Hinweis auf ihre Finanzierung
  • Angaben zur Höhe des von der Stiftung erwarteten Förderbeitrags
  • die Stellungnahme eines Professors aus den im Stiftungszweck genannten Fachgebieten
  • eine Kopie des Studienabschlusszeugnisses
  • ein Resümee der schriftlichen Examensarbeit (soweit eine solche angefertigt wurde) auf zwei bis drei Seiten.

Aus der Stellungnahme des Professors muss sich zweifelsfrei und eindeutig ergeben, dass das Vorhaben den oben beschriebenen Zielen der Stiftung entspricht.

Nach Abschluss der Förderung

erwartet die Stiftung einen Schlussbericht.
Sofern die/der Geförderte die Ergebnisse ihres/seines Auslandsaufenthalts in eine wissenschaftliche Publikation einfließen lässt, erbittet die Stiftung einen geeigneten Hinweis auf die Förderung (z.B. durch eine Danksagung im Vorwort) und ein Belegexemplar pro Vorstandsmitglied.