Druckkostenzuschüsse

Die Barbara-Wengeler-Stiftung möchte den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Forschung auf den Gebieten der Vernetzung und des Austauschs zwischen Philosophie einerseits und den Neurowissenschaften und/oder der Kognitionswissenschaft und/oder der Künstlichen Intelligenz andererseits fördern, auch durch die Gewährung von Druckkostenzuschüssen.
Die Stiftung fördert die Veröffentlichung von Dissertationen und Habilitationsschriften oder sonstigen Publikationen auf den genannten Gebieten durch Drucklegung in herkömmlicher Weise und/oder digitale Medien (z.B. CD-Rom, DVD, Open Access).
Bei einem Antrag auf Förderung ist eine Druckversion der Arbeit vorzulegen.
Bei Dissertationen und Habilitationsschriften sind vollständige Gutachten aus dem Verfahren einzureichen.
Die Stiftung prüft die voraussichtlich entstehenden Kosten und kann dem Bewerber nach Anforderung pauschal einen angemessenen Betrag zur Verfügung stellen.
Bei Erscheinen ist dem Stiftungsvorstand pro Mitglied ein Belegexemplar und im Rahmen der Verwendungsprüfung die Schlussabrechnung vorzulegen.
In der Publikation ist in geeigneter Form (z. B. durch eine Danksagung im Vorwort) auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen.