Spenden

Die Stiftung ist durch Bescheid des Finanzamts München für Körperschaften vom 09.08.2005 als gemeinnützig im Sinne der §§ 51ff. Abgabenordnung anerkannt worden.
Wir sind daher berechtigt, Spendern eine Zuwendungsbestätigung zu erteilen, die zum steuerlichen Abzug der Spende berechtigt.
Die Stiftung ist nach vorheriger Absprache auch gerne bereit, Spender auf ihrer Internetseite dankend zu erwähnen.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.